Mitglied werden
Wer in der Gemeinde Quarten oder in der näheren Umgebung selbständig ein Gewerbe betreibt, kann Aktivmitglied werden. CHF 100 im Jahr – dafür ein Netzwerk von 71 Betrieben, der Eintrag im Verzeichnis, die Anlässe und die Rückendeckung des Kantonalen Gewerbeverbands.
Was die Mitgliedschaft bringt
Drei Dinge, die ein Betrieb am Walensee sonst nirgends bekommt.
Man kennt sich
71 Betriebe aus 26 Branchen in einer Gemeinde. Der Schreiner kennt den Elektriker, die Wirtin den Gärtner. Aufträge in der Gemeinde laufen über Leute, die man von der Hauptversammlung kennt.
Ihr Eintrag ist Ihre Website
Firma, Ansprechperson, Adresse, Telefon, Mail und Link – auf dieser Seite, für jedes Handy, ohne eigene Website. Wer eine hat, wird verlinkt. Die Änderung eines Eintrags ist eine Mail an info@gvq.ch.
Man trifft sich
Hauptversammlung im Frühling mit Nachtessen vom Verein, Sommeranlass, Winteranlass. Und alle paar Jahre ein eigener Stand an der Quartner-Mäss – der Gewerbeschau der Gemeinde.
Dazu der Kantonale Gewerbeverband
Der Gewerbeverein Quarten ist laut Statuten eine Sektion des Kantonalen Gewerbeverbands St. Gallen – seit mehr als 130 Jahren die Stimme des Gewerbes im Kanton. Dessen Angebot für Mitglieder:
- Beratungsangebot – Auskünfte zu gesellschaftsrechtlichen Fragen.
- Versicherungsangebot zu günstigen Konditionen über die Partner des Verbands.
- Informationsbeschaffung für Mitglieder und ein Newsletter.
- Die WIRTSCHAFT – das Magazin des Verbands, sechsmal im Jahr, im Abonnement inbegriffen.
- Schweizerische Gewerbezeitung – wöchentlich.
- Öffentlichkeitsarbeit für Mitglieder – und die politische Vertretung des Gewerbes gegenüber Kanton und Bund.
- Lehrabschlussprüfungen (LAP) – der Verband führt die Prüfungen im Kanton durch.
Vorschau-Hinweis: Wortlaut von kanton.gewerbe.sg, Stand September 2026. Welche dieser Leistungen Mitglieder einer Sektion direkt beziehen können, bestätigt der Vorstand mit dem Verband.
Was es kostet
CHF 100 im Jahr, für Einzelpersonen wie für Firmen. So an der Hauptversammlung 2023 bestätigt. Kein Eintrittsgeld, kein Kleingedrucktes; der Austritt ist jederzeit auf Ende Jahr möglich (Statuten Art. 19).
Wer kann beitreten
Natürliche und juristische Personen, die selbständig ein Gewerbe betreiben – in der Gemeinde Quarten oder in der näheren Umgebung. Auch wer nicht selbständig ist, sich aber mit den Interessen der Selbständigen solidarisch erklärt und einem gewerbenahen Betrieb angehört, kann Aktivmitglied werden (Art. 17). Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung; der Vorstand nimmt vorher Kontakt auf.
Beitritt beantragen
Formular ausfüllen, abschicken, fertig. Der Antrag geht an den Vorstand, der Entscheid fällt an der nächsten Mitgliederversammlung.
Lieber auf Papier? Schreiben Sie uns, wir schicken das Antragsformular per Post.
Schon Mitglied und der Eintrag stimmt nicht mehr? Eine Mail an info@gvq.ch genügt.
